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Bildungsurlaub

Inhalt





Alle aufgeführten Bildungsurlaubs-Seminare sind auch offen für andere Teilnehmer/innen.


Was ist das?

Seit dem 01.07.1990 gibt es in Schleswig-Holstein durch das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung, kurz Bildungsurlaub (BU) genannt.


Wer hat Anspruch?

Alle Arbeitnehmer/innen einschließlich Auszubildenden, deren Arbeitsverhältnisse mindestens sechs Monate bestehen und ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, sowie alle Landesbeamten und Richter haben einen Freistellungsanspruch.


Wie viele Tage?

Der Rechtsanspruch besteht für fünf Tage im Jahr. Der/Die Arbeitnehmer/in hat grundsätzlich die Möglichkeit aus zwei Jahren zu "verblocken", d. h. ein entsprechend anerkanntes 14-tägiges Seminar zu besuchen.


Kosten

Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne Minderung fortgezahlt. Die Gebühren für den Bildungsurlaubslehrgang, Fahrtkosten etc. muss der/die Arbeitnehmer/in tragen.


Anmeldung

Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer meldet sich selbst rechtzeitig zu einer anerkannten BU-Veranstaltung an und teilt dies dem/der Arbeitgeber/in mindestens sechs Wochen vorher mit. Eine Versagung ist nur aus zwingenden betrieblichen Gründen möglich.